Evang. Kindertageseinrichtung Der Gute Hirte

Öffnungszeiten

 

Montag

07.30 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag

07.30 Uhr – 16.00 Uhr

Mittwoch

07.30 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag

07.30 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag

07.30 Uhr – 15.00 Uhr

 

Der Träger hat eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden festgelegt. Die tägliche Kernzeit ist von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgelegt. (Art. 21 Abs. 4 BayKiBiG)

 

Schließtage

Der Gesetzgeber räumt den Kindertagesstätten maximal 30 Schließtage und 5 Teamfortbildungstage ein.

Unsere Kita ist in der Regel in den Weihnachtsferien und 3 Wochen in den Sommerferien geschlossen.

Hinzu kommen einzelne Schließtage wie Brückentage, Teamfortbildungen und Planungstage.

Insgesamt haben wir in diesem Kita-Jahr von 35 möglichen Schließtagen an 29 Tagen geschlossen

Die genauen Schließtage unserer Einrichtung werden mit dem Elternbeirat abgesprochen und hängen in der Einrichtung aus.

Beiträge

 

Voraussetzung dafür ist, dass kein Bayerisches Krippengeld bezogen oder beantragt wird und dies schriftlich über das Formular „Erklärung über den Nichterhalt Bayerisches Krippengeld gem. Art. 23a BayKiBiG“ dem Träger ekita.net gGmbH mitgeteilt wird.
Mit Unterzeichnung des Erklärungsbogens (erhältlich über die Einrichtungsleitung) versichern Sie, dass Sie Bayerisches Krippengeld gem. Art. 23a BayKiBiG weder beantragt haben noch erhalten. Somit wird eine sogenannte „Doppelbezuschussung“ durch die Stadt Friedberg ausgeschlossen.
Dieser Geschwisterzuschuss wird nur solange gewährt, wie die Stadt Friedberg dem Träger diese Kosten ersetzt.
Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
Die Beiträge sind in 12 Monatsraten per SEPA-Lastschrift zu zahlen.

Falls Sie mehrere Kinder in unserer Kita betreuen lassen, gewähren wir einen Geschwisterrabatt von 50 % für das zweite Kind. Für das dritte Kind ist der Besuch beitragsfrei. Der Rabatt wird auf den tatsächlich gezahlten Eigenanteil der Personensorgeberechtigten, d.h. abzüglich des derzeit gültigen Beitragszuschusses des Bayerischen Staatsministeriums, angerechnet.

Voraussetzung dafür ist, dass kein Bayerisches Krippengeld bezogen oder beantragt wird und dies schriftlich über das Formular „Erklärung über den Nichterhalt Bayerisches Krippengeld gem. Art. 23a BayKiBiG“ dem Träger ekita.net gGmbH mitgeteilt wird.

Mit Unterzeichnung des Erklärungsbogens (erhältlich über die Einrichtungsleitung) versichern Sie, dass Sie Bayerisches Krippengeld gem. Art. 23a BayKiBiG weder beantragt haben noch erhalten. Somit wird eine sogenannte „Doppelbezuschussung“ durch die Stadt Friedberg ausgeschlossen.

Dieser Geschwisterzuschuss wird nur solange gewährt, wie die Stadt Friedberg dem Träger diese Kosten ersetzt.

Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Die Beiträge sind in 12 Monatsraten per SEPA-Lastschrift zu zahlen.

Gültig ab: 01.10.2025